Der künstlerische Nachlass

Berlinische Galerie, Berlin

Ein wesentlicher Teil des im Nachlass verbliebenen Werkes wurde 2008 als Zustiftung an die Berlinische Galerie und 2019 als Schenkung an die Stadt Wasserburg am Inn übergeben.

Wasserburg am Inn, Oberbayern


Die im Nachlass befindlichen Werke werden gern für Ausstellungen zur Verfügung gestellt und es stehen auch ausgewählte Arbeiten (sowohl Skulpturen als auch Graphiken) zum Verkauf.

Selbstverständlich können wir auch bei der Vorbereitung von Ausstellungen helfen und beispielsweise Hinweise auf Standorte geben und möglicherweise Ausleihen vermitteln.

 

Zu Lebzeiten konnte Louise Stomps aus wirtschaftlichen Gründen nur einzelne Bronzegüsse von verkauften Arbeiten anfertigen lassen, die ihr besonders wichtig waren. Im Werkkatalog sind diese als E.A. (Épreuve d'Artiste) registriert. In den letzten Lebensjahren hat Stomps zudem auch wieder vermehrt in Stein (besonders gerne Granit) gearbeitet, da ihr bewusst war, dass die Holzarbeiten nicht für die Ewigkeit gemacht sind und es ihr wichtig war, dass ihre Werke sie überdauern.

 

Im Jahre 1987 zeigte das Bayrische Regionalfernsehen einen Kurzfilm über Louise Stomps. Im gleichen Jahr gab sie ein Radiointerview im Bayrischen Rundfunk. Auf die Frage, ob sie bei der Ausstellung in Wasserburg (...) viel Verkauft habe, antwortet sie. " Viele Sachen nicht, aber ganz gut. ... ... Aber das ist ja auch ganz gut, dann habe ich die Sachen noch. Ich geb' sehr ungerne was her --- ich bin ja jetzt darauf gekommen - wenn ich eben kann - dass ich Sachen erst mal noch in Bronze gieße, damit ich sie einmal behalte." Das Interview können Sie unter dem Reiter Biografie hören und nachlesen.

 

Bereits 1966 sagte Stomps anlässlich der Vorbereitung der Ausstellung 1966 in Berlin-Kreuzberg: "Meine Vorstellung ist auf Bronze gerichtet. Ich arbeite in Holz, um nicht in Gips arbeiten zu müssen."

Schriftliches Besuchsprotokoll von Elise Tilse (Kunstamtsleiterin Berlin-Kreuzberg) in Rechtmehring, August 1966

Posthume Bronzegüsse sind strikt auf die Höchstzahl von sechs Abgüssen limitiert, die entsprechend im Werkkatalog gekennzeichnet werden.